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z.K.

zur Kenntnis

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  • en

Definition

Etwas wird dem Empfänger nur deshalb schriftlich mitgeteilt, damit dieser über den Inhalt Bescheid weiß - eine Antwort wird nicht erwartet. Ähnlicher Ausdruck: "zur Kenntnisnahme", der ebenfalls zur veralteten Behördensprache gehört.

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Version: 3.2-TZ-20120330-RC3