z.K.zur Kenntnis Definition Etwas wird dem Empfänger nur deshalb schriftlich mitgeteilt, damit dieser über den Inhalt Bescheid weiß - eine Antwort wird nicht erwartet. Ähnlicher Ausdruck: "zur Kenntnisnahme", der ebenfalls zur veralteten Behördensprache gehört. Zurück zur Trefferliste |
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Nach obenVersion: 3.2-TZ-20120330-RC3