1. Zielsetzungen:
Zielsetzungen gewichten
Um eine objektive Auswahl treffen zu können, muss man allgemein gültige Zielsetzungen formulieren, die unabhängig von möglichen Alternativen sind. Diese Zielsetzungen ergeben sich aus den gestellten Forderungen und Wünschen und werden von den zur Verfügung stehenden Mitteln begrenzt.
Gruppieren und Gewichten
Die aufgestellten Zielsetzungen müssen nun daraufhin untersucht werden, ob sie Muss- oder Wunsch-Ziele darstellen. „Muss-Zielsetzungen“ sind Forderungen, die unbedingt erfüllt werden müssen, wenn eine Alternative (KO-Kriterium) in der weiteren Auswahl bleiben will. Aus diesem Grund müssen sie messbar und unabdingbar sein. Sie stellen eine Maximal- oder Mindestforderung dar. Alle anderen Zielsetzungen sind „Wunsch-Zielsetzungen.
Die Wunsch-Ziele haben jedoch nicht alle den gleichen Wert für die Entscheidung. Aus diesem Grund wird eine relative Gewichtung dieser Wunsch-Ziele untereinander vorgenommen. Das für jeden Einzelnen wichtigste Wunschziel erhält 10 Punkte (höchstes Gewicht), alle anderen Wunsch-Ziele werden relativ dazu bewertet, erhalten aber mindestens 1 Punkt (niedrigstes Gewicht). Ein „Muss-Ziel“ sollte möglichst in Form einer Relativbeschreibung als „Wunsch-Ziel“ aufgenommen werden, ansonsten wird dieses Kriterium nicht mehr für die Entscheidung berücksichtigt.
Als Hilfsmittel zur Bewertung der Wunsch-Ziele sei hier die Präferenzmatrix erwähnt, mit der einfach eine größere Anzahl von Wunsch-Zielen miteinander verglichen werden kann. Man vergleicht dann jeweils ein Wunschziel direkt mit einem anderen, das heißt, die Nummer des favorisierten Wunschziels wird notiert. Die Häufigkeit, mit der eine Nummer, also ein Wunschziel, auftritt, gibt einen Hinweis auf die Gewichtung dieses Wunschziels.
Ein weiterer positiver Effekt ergibt sich hieraus insofern, dass die sach- und personenbezogenen Zielsetzungen eine angemessene Bewertung erfahren. Außerdem wird dadurch in der Regel eine größere Identifizierung aller Beteiligten mit der getroffenen Entscheidung erreicht.
Aber auch die Grenzen sollen hier nicht unerwähnt bleiben. Die „richtige“ Entscheidung gibt es nicht, da niemand mit Sicherheit die Zukunft vorhersagen kann. Subjektive Elemente können und sollen auch nicht aus dem Entscheidungsprozess verbannt werden. Im Gegenteil!
Man kann sich die Enttäuschung der Gruppenmitglieder, deren Wünsche nicht ausreichend erfüllt worden sind, zu Nutzen machen, indem sie bei der abschließenden Risikoanalyse kreativ werden. Das Ergebnis ist eine umfassendere und mehr bewusste Einschätzung des Risikos der einzelnen Alternativen.